Zählt der Wintergarten zur Wohnflächenberechnung?
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Wintergärten stellen in Mietwohnungen und in Häusern einen besonderes Ausstattungsmerkmal und eine Wohnraumerweiterung dar. In den Wintermonaten kann der/die Bewohner:in in den kalten Jahreszeiten und trotz schlechtem Wetter ganz gemütlich “draußen” im Trockenen sitzen. Außerdem eignet sich ein Wintergarten natürlich ganz hervorragend dafür, eine exotische Pflanzenlandschaft im Wintergarten anzulegen. Doch zählt diese Fläche als Wohnfläche? Und, was ist der Unterschied zwischen Kaltwintergarten und Warmwintergarten? Wir klären sämtliche Fragen rund um das Thema Wohnflächenberechnung von Wintergärten.
Was ist überhaupt ein Wintergarten?
Ein Wintergarten definiert sich als ein Anbau an ein Gebäude, dessen Wand- und ganze oder Teile der Dachflächen mit lichtdurchlässigen Baustoffen ausgestattet ist. Die großen Fensterflächen lassen viel Sonne herein und ermöglichen so auch in den Wintermonaten die Haltung von Zimmerpflanzen, die viel Licht benötigen. Wichtig ist hierbei zu unterscheiden, ob es sich um einen sogenannten Warmwintergarten oder einen Kaltwintergarten handelt. Dies ist insbesondere bei der Frage entscheidend, ob bei der Wohnflächenberechnung Wintergärten hinzugezogen wird, oder nicht.
Gut zu wissen: Grundsätzlich sind Anbauten, also auch nachträgliche Wintergärten baugenehmigungspflichtig. Das variiert von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich daher vorab, ob das auch auf Ihre Region zutrifft oder ob eine Genehmigungsfreistellung möglich ist.
Warmwintergarten
Von einem Warmwintergarten wird dann gesprochen, wenn während der Heizperiode eine Temperatur von mindestens 19 Grad gehalten werden kann. Wenn der Warmwintergarten neu gebaut wird, lässt sich gut eine Fußbodenheizung einplanen, um zu heizen. Achtung: hierbei müssen zwingen die energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden, wie beispielweise Isolierverglasung und Abdichtungen. Soll ein Warmwintergarten nachträglich angebaut werden, stellt der Einbau eines normalen Heizkörpers die kostengünstigere, weil einfacher umzusetzende Variante dar.
Kaltwintergarten
Diese Bezeichnung stammt daher, dass der Kaltwintergarten keine Beheizung aufweist und kalt bleibt. Außerdem muss er keine energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einhalten werden. Auch wenn keine Heizung vorhanden ist, kann der Kaltwintergarten gut dafür genutzt werden Kübelpflanzen frostsicher überwintern zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Temperatur im Kaltwintergarten immer knapp über Null Grad liegt. Dies wird bereits dadurch sichergestellt, dass Kaltwintergärten normalerweise an der Südseite von Gebäuden gebaut werden.
Für die Wohnflächenberechnung von Wintergärten gilt hinsichtlich dieser Unterscheidung folgendes: Kaltwintergärten werden anders als Warmwintergärten angerechnet, da Kaltwintergärten keine ganzjährig bewohnbare Fläche aufweisen. Ist der Wintergarten beheizt, wird die Fläche bei der Wohnflächenberechnung des Wintergartens voll angerechnet (mit Ausnahme bei der Zweiten Berechnungsverordnung II. BV).
Normen für die Wohnflächenberechnung von Wintergärten
Grundsätzlich gibt es für alle Wohnflächen vier in Frage kommende Normen. Daher gibt es auch für die Wohnflächenberechnung eines Wintergartens unterschiedliche Vorgaben. Doch zunächst zu den vier Normen:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
- DIN 283
- Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
Normalerweise sollte in Ihrem Mietvertrag vermerkt sein nach welcher dieser vier Normen die Wohnfläche Ihrer Wohnung berechnet wurde. Sollten Sie dazu keinen Hinweis finden, können Sie bei Ihrem/Ihrer Vermieter:in nachfragen. Bei fehlender Angabe können Sie aber davon ausgehen, dass die Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) durchgeführt wurde.
Außerdem sollten Sie wissen, dass sowohl die DIN 283 als auch die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) nur noch in seltenen Fällen gelten – beispielsweise dann, wenn es sich um einen bereits längerfristig bestehenden Mietvertrag oder um einen Altbau handelt.
Wie wird die Fläche des Wintergartens vermessen?
Nachdem Sie wissen, dass es unterschiedliche Normen gibt, können Sie nun dazu übergehen die Fläche für die Wohnflächenberechnung Ihres Wintergartens auszumessen. Denn, je nachdem welche Norm angewendet gültig ist, wird auch die Fläche unterschiedlich vermessen.
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Laut dieser Norm wird die Fläche zwischen der Vorderkante der begrenzenden Bauteile (Wand- oder Fensterflächen) gemessen.
DIN 277
Bei dieser Norm werden die Flächen inklusive der begrenzenden Bauteile vermessen. Das bedeutet, dass hier auch die Flächen einbezogen werden, die Wände oder bodentiefe Fenster oder Türen einnehmen.
DIN 283 und Zweite Berechnungsverordnung
Für beide Normen werden grundsätzlich die Abstände zwischen den Vorderkanten der aufrechten Bauteile (Wände und bodentiefe Fenster oder Türen) gemessen.
Beispielberechnung von Wintergärten gemäß der verschiedenen Normen
Die folgende Tabelle zeigt auf, wie die Wohnflächenberechnung eines beheizten Wintergartens (also Warmwintergartens) laut der verschiedenen Normen mit einer Größe 12 Quadratmeter aussieht:
Norm | Berechnung von 12 Quadratmeter Wintergarten |
Wohnflächenverordnung (WoFlV) | 100 Prozent der Fläche des Warmwintergartens, also 12 Quadratmeter; 50 Prozent der Fläche des Kaltwintergartens, also 6 Quadratmeter |
DIN 277 | Anrechnung zur Netto-Grundfläche, (außer der Wintergarten dient als Verkehrs- bzw. Funktionsfläche) |
DIN 283 | 100 Prozent der Fläche des Wintergartens, also 12 Quadratmeter |
Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) | 50 Prozent der Fläche des Wintergartens, also 6 Quadratmeter |
Mit diesen Informationen und dem Rechenbeispielen sollte hinreichend geklärt sein, ob und mit wieviel Quadratmetern Ihr Wintergarten zur Wohnflächenberechnung zählt, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen und Ihren Wintergarten weiterhin genießen können.