Schrittweise zur Wohnflächenberechnung von Dachschrägen
Inhaltsverzeichnis
Der Mietvertrag (oder Kaufvertrag) für eine wunderschöne Dachgeschosswohnung ist unterschrieben: nun möchten Sie wissen, wie die Wohnflächenberechnung für Räume mit Dachschrägen funktioniert? Wir beschreiben Ihnen detailliert, worauf Sie achten müssen, wie sich die Wohnflächenberechnung der Dachschräge bei den verschiedenen Normen unterscheidet und inwiefern die Raumhöhe dabei eine Rolle spielt.
Die Schritte zur Wohnflächenberechnung von Dachschrägen im Einzelnen
#1: Was steht im Vertrag?
Ein grundlegender Schritt, bevor die Wohnfläche berechnet wird, sollte immer ein Blick in den Miet- oder ggf. in den Kaufvertrag sein. Dort wird vermerkt welche Norm bei der Wohnflächenberechnung des Objektes angewendet wurde.
Möglich geltende Normen lauten wie folgt:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
- DIN 283
- Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
Klingt verwirrend? Ist es jedoch nicht! Denn jede dieser Normen definiert wieviel der Fläche zur Wohnfläche zählt.
#2: Was gilt nach der vermerkten Norm?
Nun wissen Sie, welche Norm für Ihre Wohnung oder ihr Haus gültig ist. Das bedeutet, wenn…:
…die Berechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) vorgenommen wurde, ist die Raumhöhe (Maß zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Decke) ausschlaggebend dafür, mit welchem Prozentsatz die Fläche angerechnet wird.
…die DIN 277 in Ihrem Vertrag steht, wird die Fläche unter Dachschrägen zu 100 Prozent zur Wohnfläche angerechnet.
…die DIN 283 für Ihr Objekt Gültigkeit hat, handelt es sich wahrscheinlich um einen alten Mietvertrag, da diese Norm seit 1982 nicht mehr verwendet wird. Jedoch ähneln die Vorgaben für Dachschrägen denen der WoFlV.
…die bis 1. Januar 2004 angewendete Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) vermerkt ist, ist diese auch dann gültig, wenn seither keine baulichen Veränderungen in dem Objekt vorgenommen wurden. Im Übrigen gleicht sie bei der Wohnflächenberechnung von Dachschrägen den Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
#3: Wie wird die Fläche für die Wohnflächenberechnung von Dachschrägen ausgemessen?
Jetzt kommt der praktische Part: Sie müssen die tatsächliche Grundfläche ermitteln. Laut Berechnung nach WoFlV messen Sie die Strecke zwischen den Bauteilen von der Vorderkante der Wandbekleidung. Die so ausgemessene Grundfläche ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Wohnfläche. Dies wird im nächsten Schritt deutlich:
#4: Wohnflächenberechnung Dachschräge in Bezug auf Raumhöhe
Folgende Grafik teilt die Fläche unterhalb von Dachschrägen in drei farblich markierte Bereiche ein. Die Einteilung erfolgt für bestimmte Raumhöhen. Demnach entscheidet die Raumhöhe darüber, mit wie viel Prozent die Fläche unter Dachschrägen angerechnet wird.
Es gilt: Berechnung von…
Flächen mit einer Raumhöhe von mindestens zwei Metern | Flächen mit einer Raumhöhe von weniger als zwei Metern, aber mindestens über einem Meter | Flächen mit einer Raumhöhe von unter einem Meter |
Anrechnung zu 100% | Anrechnung zu 50% | Anrechnung zu 0% |
Der Vollständigkeit halber sollten Sie wissen, dass diese vier prozentuale Anrechnungsgruppen auch mit der Art des Zimmers oder des Raums verknüpft sind. Daher ist diese Betrachtung auch für Wohnungen in Geschossen mit Dachschrägen notwendig, da diese auch über sämtlich erdenkliche Zimmer- oder Raumarten verfügen.
Anrechnung zu 100% | Anrechnung zu 50% | Anrechnung zu 25% | Anrechnung zu 0% |
Betrifft Flächen von: Wohnzimmern, Esszimmern, Schlafzimmern, Kinderzimmern, Arbeitszimmern, Abstellräumen, Badezimmern, Toiletten, Küchen, Speisekammern, Fluren, Dielen, Saunen, Fitnessräumen, beheizten Schwimmbädern und Wintergärten | Betrifft Flächen von: unbeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räumen | Betrifft Flächen von: Terrassen, Balkonen, Loggien, Dachterrassen | Betrifft Flächen von: Kellern, Dachböden, Garagen, Heizungsräumen, Waschküchen, gewerblichen Räumen, Abstellräumen außerhalb der Wohnung/ des Hauses |
Ganz allgemein gilt laut Wohnflächenverordnung (WoFlV), dass auch Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen, Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, fest verbaute Gegenstände, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- oder Duschwannen, freiliegende Installationen, Einbaumöbel und nicht ortsgebundene, versetzbare Raumteile mit in die Berechnung einbezogen werden.
Tipp: Der Text “Wohnflächenverordnung im Detail” verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick zu der Norm.
Fazit
Die Wohnflächenberechnung ist auch in Wohnungen mit Dachschrägen keine komplizierte Angelegenheit. Wenn Sie die oben genannten Schritte beherzigen, wird es Ihnen gelingen die Berechnung durchzuführen.