Wohnflächenberechnung Treppen

Wohnflächenberechnung Treppen

Inhaltsverzeichnis

Das Thema Wohnflächenberechnung an sich ist bereits sehr umfangreich und komplex. Dabei wollten Sie doch eigentlich nur die Quadratmeter-Angaben aus Ihrem Mietvertrag überprüfen und sind darüber gestolpert, wie die Wohnflächenberechnung für Treppen funktioniert? Wir leiten Sie in diesem Beitrag an, wie die Wohnflächenberechnung für Treppen gelingt und geben Ihnen alle notwendigen Informationen dazu.

Welche Norm gilt für Sie?

Bevor wir in die Wohnflächenberechnung für Treppen einsteigen, sollten Sie in Ihrem aktuellen Mietvertrag (oder auch Kaufvertrag) überprüfen, nach welcher Norm die Fläche Ihrer Wohnung berechnet wurde. Grundsätzlich gibt es dazu vier Berechnungsmethoden:

  1. Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  2. DIN 277
  3. DIN 283
  4. Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)

Gut zu wissen: Sollten Sie in Ihrem Mietvertrag keine Angabe dazu finden, welche Norm    für Ihre Wohnung zutrifft, ist nach gängiger Rechtssprechung die Wohnflächenverordnung             (WoFlV) gültig.

  • Normalerweise wird die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gelten. In manchen Fällen auch die DIN 277. Nur noch in seltenen Fällen oder wenn es sich um einen alten Mietvertrag oder eine Altbauwohnung handelt, wurde die Wohnfläche nach DIN 283 oder Zweiter Berechnungsverordnung (II. BV) berechnet. Daher gehen wir in erster Linie auf die Berechnungsmethode gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ein.

Welche Begriffe sind wichtig?

Vorab sollten Sie mit den unterschiedlichen Begriffen rund um die Wohnflächenberechnung vertraut sein. Laut WoFlV sind diese wichtig:

Wohnfläche

Der Begriff Wohnfläche beschreibt die gesamte Grundfläche, die einer Wohnung zugeordnet und von Ihnen exklusiv bewohnt werden kann. Dazu zählen solche Bodenflächen der Wohnräume, die von Außen- und Innenwänden, Türen und Fenstern umgeben sind.

Grundfläche

Der Begriff Grundfläche beschreibt die Fläche, wenn das Maß zwischen den Bauteilen von der Vorderkante der Wandbekleidung ausgemessen wird. Allerdings: die Grundfläche ist nicht mit der Wohnfläche gleichzusetzen, wie Sie im Folgenden anhand der Wohnflächenberechnung für Treppen feststellen werden.

Wie funktioniert die Wohnflächenberechnung für Treppen?

Bei der Berechnung der Wohnfläche für Treppen nach WoFlV gibt es zwei Dinge zu beachten:

  1. Die Fläche der Treppe
  2. Die Fläche unter der Treppe

 

Fläche der Treppe

Wie viele Treppenstufen besitzt Ihre Treppe? Die Anzahl der Stufen ist bei der Berechnung entscheidend. Sind es maximal drei Stufen (die Fachperson spricht auch von Steigungen), wird die Grundfläche der Treppe in die Wohnflächenberechnung mit aufgenommen. Sind es mehr als drei Stufen, wird die Fläche der Treppe nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet.

Fläche unter der Treppe

Bei der Berechnung dieser Fläche ist die Höhe unter der Treppe ausschlaggebend:
  • Flächen unter der Treppe mit einer Höhe (Abstand zwischen Fußbodenoberfläche und Treppenunterseite) über 2 Metern werden zu 100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet.
  • Flächen unter der Treppe mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern werden zu 50 Prozent zur Wohnfläche angerechnet.
  • Flächen unter der Treppe mit einer Höhe unter 1 Meter spielen bei der Wohnflächenberechnung keine Rolle.
Unser Tipp: Die Wohnflächenberechnung für Treppen ähnelt der für Dachschrägen – lesen Sie dazu den Beitrag “Schrittweise zur Wohnflächenberechnung von Dachschrägen”.

Was gilt für Treppenpodeste oder Treppenhäuser?

Diese Frage ist berechtigt, aber auch schnell zu beantworten. Denn: Podeste werden grundsätzlich nicht zur Wohnflächenberechnung herangezogen, da Podeste meistens bei Treppen eingebaut werden, die mehr als 3 Stufen haben.

Auch Treppenhäuser werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt. Wieso? Weil nach der WoFlV nur solche Flächen berechnet werden, die einzig und alleine einer (Ihrer) Wohnung zugeordnet werden können und Treppenhäuser der Gemeinschaft gehören. Schließlich muss der Nachbar aus dem oberen Stockwerk durch alle unteren Stockwerke erst durch und mitbenutzen.

Bedenken Sie, dass diese Berechnungsmethode für solche Wohnungen angewendet wird, für die nach Vertrag die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gültig ist. Sollte in Ihrem Vertrag eine andere Norm stehen, gelten andere Berechnungsmethoden für die Wohnflächenberechnung von Treppen.

Unser Tipp: Möchten Sie Information zu sämtlichen Normen? Dann lesen Sie den Beitrag “Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung”.

Die Wohnflächenberechnung für Treppen ist kein Hexenwerk: wenn Sie sich an die für Ihre Wohnung gültigen Vorgaben halten, gelingt es Ihnen bestimmt auch!