Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung

Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung

Inhaltsverzeichnis

Gleichgültig, ob Sie langjähriger/langjährige Mieter:in einer Wohnung oder frisch eingezogen sind: Es ist immer vorteilhaft zu wissen, wie die Wohnfläche berechnet wurde. Dazu gibt es vier verschiedene Normen, die regeln, mit wieviel Quadratmetern Ihre Wohnung im Mietvertrag angegeben wird. Dies wiederum spielt eine entscheidende Rolle für den Mietpreis. Wir stellen Ihnen nachfolgend eine übersichtliche Aufstellung zur Verfügung, mithilfe derer Sie für alle Fragen zur Wohnfläche gewappnet sind. Sie kann Ihnen als Nachschlagwerk dienen, wenn Sie z.B. klären wollen, wie die Wohnfläche für Dachschrägen oder anderen Bauteilen berechnet wird.

Schritt #1 - Vertrag prüfen

Zuerst müssen Sie in Ihren eigenen Unterlagen nachschlagen – genauer gesagt in Ihrem aktuellen Mietvertrag (oder ggf. auch im Kaufvertrag). Darin wird fast immer vermerkt sein, nach welcher Norm die Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Hauses berechnet wurde. Folgende vier Normen sind möglich:

  1. Berechnung nach WoFlV
  2. Berechnung nach DIN 277
  3. Berechnung nach DIN 283
  4. Berechnung nach Zweiter Berechnungsverordnung (II. BV)

Gut zu wissen: Wenn Sie diese Angabe nicht finden, kann Ihnen Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung sicherlich Auskunft dazu geben. Ist die Norm nicht eindeutig festgesetzt, verweisen die Gerichte seit 2004 im Zweifelsfall jedoch auf die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Schritt #2 - Was Sie vorab zu den Normen wissen sollten

Bevor wir ins Detail gehen, erläutern wir Ihnen, in welchen Bereichen die einzelnen Normen angewendet werden, machen Angaben zu ihrer Aktualität und definieren die verwendeten Begriffe:

Anwendungsbereich der Normen

WoFlVDie Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird in jedem Fall für die Wohnflächenberechnung im geförderten Wohnungsbau verwendet. Darüber hinaus ist die WoFlV auch dann anzuwenden, wenn sich Mieter:in und Vermieter:in darauf geeinigt haben. Wenn Sie nicht seit Jahren (oder Jahrzehnten) in einem Altbau wohnen, wird die WoFlV vermutlich auch für Ihren Vertrag gelten.
DIN 277Die DIN 277 dient vorwiegend dazu, eine einheitliche und vergleichbare Grundlage für die Baukostenkalkulation zu ermöglichen.
DIN 283Die Wohnflächenberechnung nach DIN 283 wird heutzutage oftmals für nicht preisgebundene Wohnfläche genutzt, obwohl sie bereits 1983 ersatzlos gestrichen wurde.
II. BVDie II. BV wurde bis zu ihrer Ablösung für die Wohnflächenberechnung im geförderten Wohnungsbau verwendet.

Aktualität der Normen

WoFlVDie Wohnflächenverordnung (WoFlV) basiert auf dem Wohnraumförderungsgesetz aus dem Jahr 2001 und ist seit 2004 rechtskräftig.
Sie ersetzt die Wohnflächenberechnung nach II. BV.
DIN 277Eingeführt wurde die DIN 277 im Jahr 1934 und wird bis heute kontinuierlich aktualisiert.
DIN 283 Eingeführt wurde die DIN 283 im Jahr 1951 und 1983 wieder zurückgezogen. Sie hat dann noch Gültigkeit, wenn sie explizit in Verträgen genannt wird, wie beispielsweise für Altbauwohnungen.
II. BVEingeführt wurde die II. BV im Jahr 1990, jedoch 2004 von der WoFlV ersetzt. Bei fehlender Angabe in Mietverträgen bis 31.12.2003 ist die II.BV gültig. Ab dem 01.01.2004 ist die WoFlV anzuwenden.

Begriffe in den Normen

WoFlVDiese Norm verwendet den Begriff Wohnfläche und unterscheidet zwischen Räumen, die zur Wohnfläche angerechnet werden und solchen, die nicht angerechnet werden.
DIN 277Die DIN 277 berechnet keine Wohnflächen. Stattdessen definiert sie Nutz-, Verkehrs- und Funktionsflächen bei der Flächenermittlung eines Gebäudes.
DIN 283In dieser Norm werden die Begriffe Wohn- und Nutzungsfläche definiert. Außerdem wird erläutert, wie die Berechnung dieser erfolgt.
II. BVDiese Norm verwendet den Begriff Wohnfläche und unterscheidet zwischen Räumen, die zur Wohnfläche angerechnet werden und solchen, die nicht angerechnet werden.

Schritt #3 - Auswahl des Bauteils/Raumteils

Nun geht es ins Detail: Sie überlegen, wie sich beispielsweise die Treppe auf die Wohnflächenberechnung auswirkt, wenn laut Vertrag die DIN 283 gültig ist. Dazu können Sie nun nach dem entsprechenden Stichwort “Treppe” in den unten aufgeführten Tabellen suchen und erhalten die relevante Information. Wenden Sie diese Vorgehensweise auch bei anderen Bauteilen an.

Dachschräge

WoFlVDie Fläche unterhalb von Dachschrägen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
1. Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
2. Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
3. Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche
DIN 277Die Fläche unterhalb von Dachschrägen zählt zu 100 Prozent zur Wohnfläche.
DIN 283Die Wohnflächenberechnung für Dachschrägen entspricht den Vorgaben 2. und 3. aus der WoFlV.
II. BVDie Fläche unterhalb von Dachschrägen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
1. Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
2. Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
3. Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche

Treppen

WoFlVFür die Wohnflächenberechnung werden die Grundflächen von Treppen und deren Treppenabsätzen mit mehr als drei Steigungen nicht berücksichtigt.
Treppen mit maximal drei Stufen zählen zu 100 Prozent zur Wohnfläche.
DIN 277Unabhängig von der Steigungsanzahl werden Treppen und Treppenabsätze laut DIN 277 den Verkehrsflächen zugeordnet und der sogenannten Netto-Grundfläche der darüber liegenden Ebene zu 100 Prozent zugerechnet.
DIN 283Keine ausdrückliche Regelung zu Treppen vorhanden
II. BVFür die Wohnflächenberechnung werden die Grundflächen von Treppen und deren Treppenabsätzen mit mehr als drei Steigungen nicht berücksichtigt. Treppen mit maximal drei Stufen zählen zu 100 Prozent zur Wohnfläche.

Raumteile unter Treppen

WoFlVDie Fläche unterhalb von Treppen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
1. Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
2. Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
3. Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche
DIN 277Flächen unterhalb von Treppen mit einer Höhe von über 1,5 Metern werden auf die Netto-Grundfläche angerechnet.
DIN 283Die Fläche unterhalb von Treppen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
1. Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
2. Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
3. Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche
II. BVDie Fläche unterhalb von Treppen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
1. Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
2. Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
3. Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche

Fensternischen

WoFlVDie Flächen von Fensternischen, die mehr als 0,13 Meter tief sind und bis zum Fußboden reichen, werden bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.
DIN 277Unabhängig von ihren Maßen wird die Fläche von Fensternischen laut DIN 277 nicht zur Wohnfläche angerechnet, da sie der Konstruktionsfläche zugeordnet wird.
DIN 283Für Fensternischen laut der DIN 283 gilt dieselbe Vorgabe wie bei der WoFlV
II. BVDie Flächen von Fensternischen, die weniger oder genau 0,13 Meter tief sind - unabhängig davon, ob sie bis zum Fußboden reichen oder nicht - werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt.

Türnischen

WoFlVDie Flächen von Türnischen werden nicht zur Wohnfläche angerechnet.
DIN 277Die Flächen von Türnischen gehören zur Konstruktions-Grundfläche.
DIN 283Die Anrechnung der Fläche von Türnischen ist nicht vorgesehen.
II. BVDie Flächen von Türnischen werden nicht zur Wohnfläche angerechnet.

Wandnischen und Erker

WoFlVDie Flächen von Wandnischen und Erker, die bis zum Fußboden reichen oder mehr als 0,13 Meter tief sind werden zur Wohnfläche angerechnet.
DIN 277Die Fläche von Wandnischen werden der Konstruktionsfläche zugeordnet. Die Flächen von Erkern werden angerechnet.
DIN 283Die Flächen von Wandnischen und Erker werden angerechnet, wenn ihre Grundfläche mindestens 0,5 Quadratmeter beträgt.
II. BVDie Flächen von Wandnischen und Erker, die weniger oder genau 0,13 Meter tief sind - unabhängig davon, ob sie bis zum Fußboden reichen oder nicht - werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt.

Schritt #4 - Alternative: Auswahl der Raum- oder Zimmerart

Eine weitere Möglichkeit ist es, nach entsprechender Raum- oder Zimmerart zu suchen. Sie haben beispielweise einen Wintergarten in Ihrer Wohnung, dessen Wohnfläche laut Vertrag nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet wurde. Dazu können Sie in der linken Spalte nach dem Begriff “Wintergarten” suchen und erhalten die entsprechende Information:

RaumartWoFlVDIN 277DIN 283II. BV
Schlafzimmer100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent Wohnfläche100 Prozent Wohnfläche
Kinderzimmer100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent Wohnfläche100 Prozent Wohnfläche
Wohnzimmer100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent Wohnfläche100 Prozent Wohnfläche
Esszimmer100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent Wohnfläche100 Prozent Wohnfläche
Küche100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent Wohnfläche100 Prozent Wohnfläche
Bad100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent Wohnfläche100 Prozent Wohnfläche
Flur100 Prozent WohnflächeVerkehrsfläche100 Prozent Wohnfläche100 Prozent Wohnfläche
HWR (Hauswirtschaftsraum) 100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche bzw. Funktionsfläche100 Prozent WohnflächeKeine Wohnfläche
Abstellraum (innerhalb der Wohnung)100 Prozent WohnflächeNutzungsfläche bzw. Funktionsfläche100 Prozent WohnflächeKeine Wohnfläche
Vorratsraum (außerhalb der Wohnung)Keine WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent WohnflächeKeine Wohnfläche
TreppeWohnfläche für Treppen mit max. 3 Stufen, ansonsten wird die Fläche abgezogenVerkehrsflächeWohnfläche für Treppen mit max. 3 Stufen, ansonsten wird die Fläche abgezogenWohnfläche für Treppen mit max. 3 Stufen, ansonsten wird die Fläche abgezogen
DachbodenKeine WohnflächeNutzungsflächeKeine WohnflächeKeine Wohnfläche
KellerKeine WohnflächeNutzungsflächeKeine WohnflächeKeine Wohnfläche
Balkon, Loggia, Terrasse25 bis max. 50 Prozent WohnflächeNutzungsfläche 25 Prozent Wohnfläche (ausgenommen Terrasse)Max. zu 50 Prozent Wohnfläche
Dachterrasse25 bis max. 50 Prozent WohnflächeNutzungsflächeKeine RegelMindestens zu 50 Prozent Wohnfläche
Schwimmbäder50 Prozent WohnflächeAnrechnung zur Netto-Grundfläche, außer entsprechende Verkehrs- bzw. FunktionsflächeKeine Regel50 Prozent Wohnfläche
Wintergärten (beheizt) 100 Prozent WohnflächeAnrechnung zur Netto-Grundfläche, außer entsprechende Verkehrs- bzw. Funktionsfläche100 Prozent Wohnfläche50 Prozent
Wintergarten (unbeheizt)50 Prozent WohnflächeAnrechnung zur Netto-Grundfläche, außer entsprechende Verkehrs- bzw. Funktionsfläche50 Prozent Wohnfläche50 Prozent
Arbeitszimmer (außerhalb der Wohnung)Keine WohnflächeNutzungsflächeKeine WohnflächeKeine Wohnfläche
GarageKeine WohnflächeNutzungsflächeKeine RegelKeine Wohnfläche
Sauna100 Prozent WohnflächeNutzungsflächeKeine Regel100 Prozent Wohnfläche (wenn innerhalb der Wohnung)
WaschkücheKeine WohnflächeNutzungsfläche100 Prozent WohnflächeKeine Wohnfläche

Gut zu wissen: Möchten Sie die Wohnfläche der gesamten Wohnung berechnen, legen     wir Ihnen den Beitrag “Wohnfläche berechnen” nahe.

 

Haben Sie die Information gefunden, nach der Sie gesucht haben? Denn auch für die Normen zur Wohnflächenberechnung gilt: Man muss nicht alles wissen – man sollte nur wissen, wo man nachschlagen kann.