Wie funktioniert die Wohnraum-Berechnung?
Inhaltsverzeichnis
Die Flächenangabe zum Wohnraum bildet eines der Grundpfeiler für Miet- aber auch Kaufverträge. Haben Sie sich daher als Mieter:in einer Wohnung oder als Besitzer:in eines Hauses gefragt, wie die Wohnraum-Berechnung genau funktioniert? Wir beantworten diese Frage und erläutern in diesem Beitrag alles Wissenswerte rund um dieses Thema.
Definitionen der Begriffe
Wohnraum
Im Baurecht wird mit Wohnraum die Wohnfläche definiert. Damit sind alle Flächen innerhalb einer geschlossenen Wohneinheit gemeint, die zum Wohnen genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad, Flur, Garderobe oder Abstellkammer usw.
Nebenraum
Von Nebenräumen ist vorrangig im Zusammenhang mit Statistik die Rede. Damit sind Räume gemeint, in denen kein langer Aufenthalt stattfindet oder zumindest nur ein begrenzter. Dazu zählen Toiletten, Badezimmer, Flure, Dielen, Abstellräume und Speisekammern. Diese Einstufung hat jedoch für die Wohnraum-Berechnung keinerlei Bedeutung, da hier auch die Fläche der sogenannten Nebenräume miteinbezogen wird.
Normen für die Wohnraum-Berechnung
Grundsätzlich gibt es, wie bereits angedeutet, vier verschiedene Normen für die Wohnraum- Berechnung, die wie folgt lauten:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
- DIN 283
- Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
Keine Sorge: Sie müssen sich nicht mit allen vier Normen auseinandersetzen. Überprüfen Sie zunächst Ihren Miet- oder Kaufvertrag, um herauszufinden, nach welcher dieser Normen die Wohnraum-Berechnung für Ihre Wohnung oder Haus durchgeführt wurde. Normalerweise ist es die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder die DIN 277, die in Frage kommen. Die DIN 283 und die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) kommen nur noch in Altbauten oder bei langjährigen Mietverträgen in Betracht.
Gut zu wissen: Wenn die Information zur Norm fehlt, fragen Sie beim Vermieter/bei der Vermieterin oder beim Verkäufer/bei der Verkäuferin nach. Sollte es danach immer noch keine Aussage geben, gilt laut gängiger Rechtsprechung die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Wie wird der Wohnraum berechnet?
Für die Wohnraum-Berechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden folgende Wohnflächen hinzugezogen:
Flächen, die laut WoFlV zur Wohnfläche zählen | Flächen, die laut WoFlV nicht zur Wohnfläche zählen |
Wohnräume wie Schlaf-, Kinder-, Gästezimmer, Küche, Wohn- und Esszimmer, Speisekammer, WC, Badezimmer, Wohn- und Esszimmer, Flure und Dielen sowie beheizte Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Saunen | Keller, Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Trockenräume, nicht ausgebaute Bodenräume, Heizungsräume, Garagen, gewerblich bzw. geschäftlich genutzte Räume |
Als nächstes müssen für die Wohnraum-Berechnung die Maße der gültigen Wohnflächen ermittelt werden. Vermessen wird dabei zwischen den Bauteilen bzw. zwischen der Vorderkante der Verkleidung der Bauteile. Auch hier wird zwischen Flächen von Bauteilen unterschieden, die laut Wohnflächenverordnung berücksichtigt werden und solchen, die nicht berücksichtigt werden:
Bauteile, dessen Flächen mit einberechnet werden | Bauteile, dessen Flächen nicht mit einberechnet werden |
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Unser Tipp: Skizzieren Sie für Ihre Wohnraum-Berechnung einen Grundriss oder machen Sie eine Kopie der Bauunterlagen und tragen dort direkt die Maße ein, die Sie ausgemessen haben. Verwenden Sie ein Lasermessgerät oder Zollstock (Maßband) dazu. Weitere praktische Tipps finden Sie unter dem Beitrag “Raumgröße berechnen”.
Fallbeispiel: Balkon/Terrasse
Gehören Balkone oder Terrassen auch zum Wohnraum? Diese Frage kann eindeutig mit ja beantwortet werden. Balkone und Terrasse sind eine Erweiterung des Wohnraums, auch wenn sie nicht auf jeder Raumseite von Wänden oder Fenstern umschlossen sind.
Wohnflächenberechnung Balkon
Von der Wohnflächenberechnung (WoFlV) ausgehend, werden Balkone zu 25 Prozent und maximal 50 Prozent ihrer Fläche berücksichtigt. Die Fläche wird dann zu 50 Prozent angerechnet, wenn der Balkon eine hochwertige Ausstattung oder einen besonderen Ausblick besitzt. Da aber grundsätzlich ein Balkon nur zu bestimmten Jahreszeiten täglich genutzt werden kann, erfolgt lediglich eine anteilige Anrechnung.
Wohnflächenberechnung Terrasse
Auch hier gibt es eine anteilige Anrechnung der Fläche von mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent der Wohnfläche von Terrassen. Die Berücksichtigung der Fläche setzt voraus, dass die Terrasse baulich an die Wohnung oder das Haus angeschlossen ist, lediglich von einer Bewohnerpartei genutzt wird und zudem durchgängig befestigt ist.
Ähnlich wie beim Balkon wird die Fläche dann zu 50 Prozent berechnet, wenn hochwertige Bodenmaterialien verwendet werden oder der besondere Ausblick die Wohnqualität im erheblichen Maß steigert.
Jetzt, da Sie einen Überblick darüber haben, was es alles zu beachten gibt, können Sie sich selber an der Wohnraum-Berechnung versuchen. Sollten Sie dabei auf Details stoßen, bei denen Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen den Beitrag “Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenverordnung”.