Streitfall: Wohnflächenberechnung von Balkonen

Streitfall: Wohnflächenberechnung von Balkonen

Inhaltsverzeichnis

Balkone sollen der Entspannung dienen und zur Wohnqualität beitragen. Doch leider sind sie oftmals Streitpunkt zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen, wenn es um die Wohnflächenberechnung der Balkone geht. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, erläutern wir Ihnen die verschiedenen Berechnungsmethoden, wie diese Fläche berechnet wird und klären weiterführende Fragen.

Was genau bedeutet eigentlich der Begriff Balkon?

Ein Balkon ist ein offener und erhöhter Austritt im Obergeschoss, der über die Außenwand einer Wohnung oder aus einem Haus herausragt und durch ein Geländer oder eine Brüstung eingefasst ist.

Wenn der Austritt überdacht ist (Ausnahme: Loggia im Dachgeschoss muss nicht zwingend überdacht sein) und – besonders wichtig – nicht aus der Außenwand hervorragt, wird nicht mehr von einem Balkon, sondern von einer Loggia gesprochen. Ein Balkon, der nur ganz gering aus der Hausfassade hervortritt, wird französischer Balkon genannt – wobei das entspannte Sitzen auf diesem meistens nicht möglich ist.

Die vier Normen zur Wohnflächenberechnung

Nicht nur für die Wohnflächenberechnung von Balkonen, sondern für Berechnung der gesamten Wohnfläche in Wohnungen und Häusern gibt es grundsätzlich vier Normen:

  1. Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  2. DIN 277
  3. DIN 283
  4. Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)

Je nachdem, welche Norm als Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche Ihrer Wohnung angewendet wurde, wird die Fläche Ihres Balkons unterschiedlich zur Wohnfläche angerechnet. Am besten überprüfen Sie Ihren Mietvertrag, um zu erfahren, nach welcher Norm die Wohnfläche Ihrer Wohnung berechnet wurde. Falls Sie dazu keine Angaben finden – was durchaus möglich ist – fragen Sie bei Ihrem/Ihrer Vermieter:in oder Ihrer Hausverwaltung nach.

Die DIN 283 und die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) gelten nur noch in seltenen Fällen, wie beispielsweise für alte Mietverträge oder auch teilweise im Altbau.

Unser Tipp: Im Beitrag “Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung” erhalten Sie weiterführende Details zu den vier Normen.

Wie wird die Wohnfläche für den Balkon errechnet?

Wissen Sie welche Norm für die Wohnflächenberechnung Ihrer Wohnung gilt? Auch wenn Ihnen diese Information (noch) nicht vorliegt, erläutern wir die Berechnung des Balkons für alle vier Normen:

Wohnflächenberechnung Balkon nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird die Fläche von Balkonen mit mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Der Balkon wird in Ausnahmefällen zu 50 Prozent zur Wohnfläche angerechnet, wenn er zu einer gehobenen Wohnqualität beiträgt. Das heißt in der Regel, dass der Balkon durch hochwertige Ausstattung, besondere Größe oder Lage auffällt. Für alle anderen Fälle wird ein Balkon mit 25 Prozent zur Wohnfläche angerechnet.

Wohnflächenberechnung Balkon nach DIN 277

Diese Norm setzt die Flächen von Objekten (Wohnungen wie auch Häuser) in Zusammenhang mit dem Rauminhalt. Demnach wird der Balkon zur sogenannten Nutzfläche gezählt und bei der Wohnflächenberechnung mit 100 Prozent angerechnet.

Wohnflächenberechnung Balkon nach DIN 283

Obwohl die DIN 283 seit 1983 nicht mehr gültig ist, kann sie, wie bereits angesprochen, in Ausnahmefällen weiterhin Anwendung finden – wenn Vermieter:in und Mieter:in sich ausdrücklich darauf geeinigt haben oder wenn es sich um einen alten Mietvertrag handelt. Laut dieser Norm zählt die Fläche eines Balkons mit 25 Prozent zur Wohnfläche.

Wohnflächenberechnung Balkon nach Zweiter Berechnungsverordnung (II. BV)

Gemäß der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) wird die Fläche mit 50 Prozent zur Wohnflächenberechnung angerechnet. Da die Norm bis Ende 2003 gültig war, ist es möglich, dass die errechnete Wohnfläche von Objekten sich danach richtet – vor allen Dingen, wenn der Mietvertrag vor dem Stichtag unterschrieben wurde.

Beispielberechnung im direkten Vergleich

Zur Veranschaulichung der Wohnflächenberechnung gemäß den verschiedenen Normen stellen wir die Berechnung eines Balkons mit 8 Quadratmetern Fläche gegenüber:

NormenBerechnung eines Balkons mit 8 Quadratmetern
Wohnflächenverordnung (WoFlV)2 Quadratmeter (maximal 4 Quadratmeter)
DIN 2778 Quadratmeter
DIN 2832 Quadratmeter
Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)4 Quadratmeter

Gut zu wissen: Die Regeln für die Wohnflächenberechnung eines Balkons sind auch für Terrassen, Loggien, Dachterrassen und gedeckte Freisitze gültig.

 

Halten Sie sich an diese Vorgaben und Sie können den Streitpunkt ‘Wohnflächenberechnung von Balkons’ bestenfalls ganz vermeiden oder direkt mit Ihrem/Ihrer Vermieter:in klären.