Dem Begriff "Wohnfläche" auf den Grund gegangen
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“Wohnfläche” ist nicht gleich “Grundfläche”. Und nicht die gesamte Fläche, die in einem Gebäude genutzt wird, ist mit dem Begriff “Nutzungsfläche” gleichzusetzen. Die Unterschiede dürften dem Personenkreis von Bauingenieur:innen, Immobilienmakler:innen und Planer:innen bekannt sein. Aber damit auch Sie wissen, was in Ihrer Wohnung als “Wohnfläche” zählt, wie die Begriffe voneinander abgegrenzt werden und wie die Regeln für die Berechnung lauten, sind wir diesen Punkten auf den Grund gegangen.
Abgrenzung der Begriffe nach unterschiedlichen Normen
Bevor die einzelnen Begriffe definiert und voneinander abgegrenzt werden, ist es wichtig zu wissen, dass es Normen gibt, in denen die Begriffe teilweise genutzt werden. Allgemein sind vier Normen bekannt, die sich mit der Wohnflächenberechnung beschäftigen. Diese lauten.
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
- DIN 283
- Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
Nicht in allen Normen wird beispielsweise der Begriff “Wohnfläche” definiert. Wir haben daher nachfolgend eine Tabelle zu den relevanten Begriffen laut der Norm für Sie zusammengestellt:
WoFlV | In der Wohnflächenverordnung wird der Begriff Wohnfläche definiert. Außerdem werden Regeln erläutert, welche Räume angerechnet werden und welche nicht. |
DIN 277 | In der DIN 277 wird nicht die Wohnfläche an sich berechnet, sondern die vorhandenen Flächen in Nutzungs-, Verkehrs- und Funktionsflächen unterteilt. |
DIN 283 | In der DIN 283 finden sich die Definition von Wohn- und Nutzungsfläche und die Erläuterung zur entsprechenden Wohnflächenberechnung. |
II. BV | In der Zweiten Berechnungsverordnung wird der Begriff Wohnfläche definiert und geklärt welche Räume angerechnet werden und welche nicht. |
(Hinweis: Die DIN 283 und die II.BV kommen heutzutage selten zum Einsatz, da sie eher für Altbau und in alten Verträgen angewendet wurden.)
Definition der Begriffe
Jetzt, da geklärt ist, in welcher Norm welcher Begriff verwendet wird, können die Begriffe definiert werden:
Wohnfläche
Der Begriff beschreibt die Fläche von Räumen, die einzig einer einzelnen Wohnung oder einem Haus zugeordnet werden kann und auch bewohnbar ist. Das trifft auf die Bodenflächen zu, die von hochgehenden Bauelementen wie Außen– und Innenwände, Türen und Fenstern begrenzt sind.
Grundfläche
Dieser Begriff definiert die gesamte Fläche einer Etage oder eines kompletten Gebäudes, also auch die Fläche, die Bauteile wie beispielsweise Wände einnehmen.
Nutzungsfläche
Der Begriff bezeichnet die anteilige Grundfläche, die durch ihre Zweckbestimmung entsprechend genutzt wird. Dabei wird in folgende Nutzungen kategorisiert:
- NUF 1: Wohnen und Aufenthalt
- NUF 2: Büroarbeit
- NUF 3: Produktion–, Hand– und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung
- NUF 4: Lagern, Verteilen, Verkaufen
- NUF 5: Bildung, Unterricht, Kultur
- NUF 6: Heilen und Pflegen
- NUF 7: Sonstige Nutzungen
Was gehört zur Wohnfläche und was nicht?
Insbesondere die Wohnflächenverordnung (WoFlV) beantwortet diese Frage. Demnach gilt für die verschiedenen Räume folgendes:
Räume, die laut WoFlV zur Wohnfläche zählen | Räume, die laut WoFlV nicht zur Wohnfläche zählen |
Übliche Wohnräume wie Schlaf-, Kinder-, Gästezimmer, Küche, Wohn- und Esszimmer, Speisekammer, WC, Badezimmer, Wohn- und Esszimmer, Flure und Dielen sowie beheizte Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räumen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Saunen | Keller, Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Trockenräume, nicht ausgebaute Bodenräume, Heizungsräume, Garagen, gewerblich bzw. geschäftlich genutzte Räume |
Nächste Schritte für die Berechnung der Wohnfläche
Schritt #1: Fläche von Bauteilen
Für die Räume, die gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die Wohnfläche berücksichtig werden, muss nun die Grundfläche ermittelt werden. Dazu werden die Maße zwischen den Bauteilen (siehe Tabelle) bzw. von der Vorderkante der Verkleidung der Bauteile vermessen. Die Wohnflächenberechnung unterteilt hierbei eindeutig zwischen Bauteilen, die für die Fläche mitberechnet werden und solchen Bauteilen, die nicht mitberechnet werden:
Fläche von Bauteilen, die berücksichtigt werden | Fläche von Bauteilen, die nicht berücksichtigt werden |
Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen | Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen |
Fuß-, Sockel- und Schrammleisten | freistehende Pfeiler und Säulen (bei einer Höhe von mehr als 1,5 Meter und einer Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmeter) |
fest eingebaute Gegenstände, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde | Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze |
Bade- oder Duschwannen | Türnischen, Fenster- und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind |
freiliegende Installationen | |
Einbaumöbel und nicht ortsgebundene, versetzbare Raumteiler |
Schritt #2: Mindesthöhe beachten
Laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) spielt die Raumhöhe eine entscheidende Rolle bei der Berücksichtigung der Flächen. Dabei ist die Raumhöhe das Maß zwischen der Oberkante des Fertigfußbodens und der Unterkante der Decke. Die folgende Grafik veranschaulicht die anteilige Anrechnung der Fläche bei unterschiedlicher Raumhöhe:
Hiernach gilt:
- Flächen mit einer Raumhöhe von zwei Metern (und/oder mehr als zwei Metern) werden zu 100 Prozent angerechnet.
- Flächen mit einer Raumhöhe zwischen einem Meter und höchstens zwei Metern werden zu
50 Prozent angerechnet. - Flächen oder Teilflächen mit einer Raumhöhe unter einem Meter werden zu 0 Prozent
angerechnet.
Schritt #3: Sonderfälle beachten
Des Weiteren gibt es bestimmte Sonderfälle bei der Wohnflächenberechnung. Der gängigste Sonderfall betrifft Balkone, Loggien und Terrassen. Diese werden mit 25 Prozent zur Wohnfläche angerechnet. Nur, wenn eine hochwertige Ausführung, eine besondere Aussicht oder ähnliches vorliegt, wird die Fläche des Balkons, der Loggia oder der Terrasse mit 50 Prozent berechnet. Die anteilige Anrechnung der Fläche rührt daher, dass die Flächen witterungsbedingt nicht ganzjährig genutzt werden können, aber durchaus grundsätzlich den Wohnraum erweitern.
Weitere Sonderfälle sind die “Wohnflächenberechnung von Wintergärten” und die “Wohnflächenberechnung bei Treppen und Raumteile unter Treppen”.
Nun wissen Sie alles Wichtige zur Wohnfläche. Probieren Sie es aus: Mithilfe unseres Tools und der Schritt–für–Schritt Anleitung sollten auch Sie in der Lage sein, die Wohnflächenberechnung für Ihre Wohnung oder Ihr Haus vorzunehmen.